Bei der Kontrolle eines elektronischen Billetts besteht eine Ausweispflicht. Das Billett ist daher personengebunden und nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit einem dem Kontrollpersonal vorzuweisenden und auf die reisende Person lautenden, gültigen, amtlichen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte).


Für Fahrten innerhalb der Schweiz kann anstelle eines amtlichen Ausweises auch die Swisspass-Karte vorgewiesen werden. Bei ermässigten Fahrausweisen muss der entsprechende Ermässigungs-Ausweis (z.B. GA-oder Halbtax-Abonnement) vorgewiesen werden.